23.04.2025, 18:30 Uhr
(1) Die Veranstalterin/der Veranstalter ist allein verantwortlich für die Einholung der für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Anmeldungen sowie die Einhaltung der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften. (2) Die Veranstalterin/der Veranstalter ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller Sicherheits-/Brandschutzvorschriften im Zusammenhang mit der Abhaltung der Veranstaltung und für die Ergreifung aller sonst erforderlichen Sorgfaltsmaßnahmen. (3) Der Veranstalter/die Veranstalterin übernimmt die verschuldensunabhängige Haftung für sämtliche mit der gegenständlichen Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Personen- und Sachschäden und hält die Medizinische Universität Innsbruck diesbezüglich schad- und klaglos. Diese vollständige Schad- und Klagloshaltung durch die Veranstalterin/den Veranstalter umfasst auch in Zusammenhang mit der gegenständlichen Veranstaltung stehende Schäden Dritter. (4) Die Veranstalterin/der Veranstalter erklärt die Medizinische Universität Innsbruck hinsichtlich aller Schäden und Nachteile, die dieser im Falle der Nichtbefolgung von Punkt (1) erwachsen, schad- und klaglos zu halten.
Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um den täglichen Lehrbetrieb aufrecht zu erhalten und parallel externe Veranstaltungen zu ermöglichen.
Jede technische Veränderung, die nicht der Standardausstattung der AV-Anlagen entspricht und vom Benutzer durchgeführt wurde, wird dem zuständigen Veranstaltungsorganisator in Rechnung gestellt.
Bei Fragen oder Besprechung von Durchführungsanforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Anfragen bitte frühzeitig an: helpdesk@i-med.ac.at.